VfR News

Corona Warnstufe in BW

Erstellt von Württembergischer Fußballverband e.V. |

Die aktuelle Corona-Verordnung vom WFV!!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Mittwoch dem 3. November 2021, gilt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe. Wir haben bereits vorgestern über die Konsequenzen für den Amateurfußball informiert, möchten Ihnen in diesem Schreiben jedoch weitere Unterstützung zusenden. Erstens, indem wir die drängendsten Fragen kurz und knapp beantworten. Zweitens finden Sie angehängt eine umfassende Sammlung mit weiteren Fragen und Antworten (FAQ). Zusätzliche Hilfestellungen, z.B. Plakate für Ihr Sportgelände, sowie den Kontakt zu unseren hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Corona-Task-Force finden Sie auf unserem Corona-Infoportal.

Was gilt in der Warnstufe?

Für das Betreten des Sportgeländes gilt immer die 3G-Regel. D.h. es dürfen sich lediglich genesene, geimpfte oder negativ getestete (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) Personen auf dem Gelände befinden. Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Vereinsvertreters durchgeführt werden, gilt dann jedoch lediglich für das jeweilige Training oder Spiel.

Für sämtliche Innenräume (z.B. Kabine) gilt die 3G-Plus-Regel. D.h. Zutritt darf lediglich genesenen, geimpften oder negativ getesteten (PCR-Test) Personen gestattet werden.

Was gilt für Kinder und Jugendliche?

Kinder unter sechs Jahre, noch nicht eingeschulte Kinder und alle Schüler*innen (inkl. Berufsschule) sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen – sie werden gleichbehandelt mit Genesenen und Geimpften (auch in den Ferien). Ein beliebiges Dokument (z.B. Schülerausweis) ist als Nachweis ausreichend, im Zweifel genügt sogar das äußere Erscheinungsbild. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warnstufe sowie der Alarmstufe einen negativen Schnelltest statt eines PCR-Tests vorhalten.

Was gilt für Zuschauer*innen und Eltern?

Es gelten für alle dieselben Regeln. D.h. Zuschauer*innen und auch Eltern, die ihre Kinder begleiten, müssen einen 3G-Nachweis bzw. 3G-Plus-Nachweis vorzeigen, um das Sportgelände bzw. Innenräume zu betreten. Ausnahmen gibt es laut Corona-Verordnung nur für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang.

Was gilt für die Halle?

Für Innenräume, d.h. auch Sporthallen, gilt in der Warnstufe: Zutritt nur mit 3G-Plus-Nachweis. Eine Maskenpflicht besteht in geschlossenen Räumen in allen Stufen, zum Sporttreiben darf die Maske selbstverständlich abgenommen werden. Im Rahmen von Trainings oder privaten Turnieren können die Ausrichter sich alternativ für das 2G-Optionsmodell entscheiden – dann dürfen lediglich Genesene und Geimpfte teilnehmen (inklusive Kinder und Schüler*innen, wie oben beschrieben). Beim 2G-Optionsmodell entfällt in der Basisstufe die Maskenpflicht (nicht aber in der Warnstufe), zudem dürfen die vollen Kapazitäten genutzt werden.

FAQ zum Trainings- und Spielbetrieb_Stand 04.11.2021

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