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Corona Warnstufe in BW

Erstellt von WFV |

!!!Anpassung vom WFV!!!

Am gestrigen Abend hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung Sport erneut aktualisiert, so dass wir unsere letzten Erläuterungen zum Teil korrigieren müssen. Die Änderungen stellen Erleichterungen für den Sport dar. Die Neuerungen in der Warnstufe, die momentan gilt, sind die Folgenden:

  • In der Warnstufe ist im Rahmen des Verbands-Spielbetriebs für alle nicht-immunisierten Spieler*innen sowie Beschäftigten ein Antigen-Schnelltest ausreichend, um die Innenräume zu betreten (bisher war ein PCR-Test erforderlich). „Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler. Das heißt konkret: Aktuell berechtigt an Spieltagen ein einfacher 3G-Nachweis Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und weitere Beteiligte sowohl zum Zugang auf das Sportgelände als auch in die Funktionsräume (Kabine etc.).
  • Nicht-immunisierten Beschäftigten reicht darüber hinaus auch im Trainingsbetrieb ein Schnelltest statt eines PCR-Tests, um die Innenräume zu betreten.

 

Angehängt finden Sie eine aktualisierte Grafik der Regelungen in der Warnstufe. Außerdem haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten vor dem Hintergrund der neuen Corona-Verordnung Sport noch einmal für Sie aufbereitet: https://www.wuerttfv.de/news/neue-corona-verordnungen-die-wichtigsten-fragen-und-antworten/

 

Alle aktuellen Informationen zum Thema Fußball & Corona finden Sie stets auf unserem Corona-Infoportal: https://www.wuerttfv.de/corona/

 

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Grafik_Regeln_Warnstufe_Stand_05.11.2021.png